Als beeidigte Urkundenübersetzerin für die deutsche und polnische Sprache biete ich Ihnen beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente an. Diese werden von Behörden, Ämtern, Gerichten und allen anderen öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.
Ermächtigung der geprüften Übersetzerin Maja Ewa Wehner durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm gem. § 33 des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (JustG NRW), Aktenzeichen 3162 E - 1.5447 (Eingetragen in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz in Deutschland)
Sie bekommen von mir fachgerecht übersetzte und beglaubigte Unterlagen:
u.a. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde (vollständige/gekürzte Abschrift), Abschrift aus dem Familienbuch, Ehefähigkeitszeugnis, Einbürgerungsbescheinigung, Namensänderungsurkunde, Sterbeurkunde, Führerschein, polizeiliches Führungszeugnis etc
u.a. Schulzeugnis, Reifezeugnis, Arbeitszeugnis, Immartikulationsbescheinigung etc.
Hochschulzeugnis: Diplom, Bachelorurkunde, Magisterurkunde, Masterurkunde, Promotionsurkunde, Habilitationsurkunde etc.
u.a. amtliche Bescheinigung, Auslieferungsantrag, Auszug aus dem Staatlichen Gerichtsregister, Beschluss, einstweilige Verfügung, Gesetzestext, Haftbefehl, Verfügung, Klageschrift, Meldebescheinigung, Petition, Rechtshilfeverkehr, Richtlinie, Scheidungsurteil, Strafanzeige, Strafbefehl, Urteil, Vernehmungsprotokoll, Verordnung, Vorladung, Vorschrift, Zeugenaussage, Zollbescheid etc.
Preise für beglaubigte Urkundenübersetzungen Polnisch-Deutsch und Deutsch-Polnisch